AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Montage-Aufträge:
1. Grundlage der Ausführung und Abwicklung des Auftrages ist die Verdingungsordnung für das Bauwesen - VOB -, neueste Fassung (Auf Wunsch wird diese zugesandt).
2. Die gelieferte und/oder montierte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
3. Zahlung:
3.1 Bei Anlieferung der Ware 1/3 des Gesamtpreises; für Sonderanfertigungen 1/3 Anzahlung für die anzufertigenden Produkte bei Bestellung.
3.2 Während der Bauzeit können wir angemessene Abschlagzahlungen bis 90 % des Wertes der von uns erbrachten Leistungen verlangen.
3.3 Nach Fertigstellung der Montage ist der Restbetrag ohne Abzug zu zahlen.
4. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen
5. Für von uns verursachte Schäden im Zusammenhang mit Montage haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kaufverträge:
1. Die Rechnung für die übernommene Ware ist bei Übernahme ohne Abzug fällig. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Form in Kaufvertrag oder unserer Auftragsbestätigung.
2. Die Ware ist bei Lieferung auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind bei Vermeidung des Verlustes von Gewährleistungsansprüchen spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Ware durch schriftliche Erklärung zu rügen.
Im übrigen gelten für die Gewährleistung die gesetzlichen Vorschriften des Kaufvertragsrechtes.
3. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Schlichtung
Die Türen und Fenster Kuntze GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, die ausschließlich online geführt werden.
Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können stattdessen vor der Vermittlungsstelle der Handwerkskammer zu Köln, Heumarkt 12, 50667 Köln verhandelt werden.